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Regenwasserbewirtschaftung

Der Bereich des Niederschlagswassermanagements nimmt einen immer größeren und wichtigeren Stellenwert bei der Projektierung von Bauvorhaben ein. Sowohl bei öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen als auch im privaten Hausbau rückt der nachhaltige Umgang mit Regenwasser in den Fokus. Durch den wachsenden Einfluss gesetzlicher Vorgaben und der Notwendigkeit unsere Umwelt zu schützen, wird ein modernes Regenwassermanagement unabdingbar.

 

Ziel: Ein naturnaher Wasserkreislauf

Zusammenfassend lassen sich alle Gesetze und Normen auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Der Wasserkreislauf muss so naturnah wie möglich sein und am besten ist Niederschlagswasser ortsnah in den natürlichen Kreislauf einzuleiten. Wenn das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal einleitet, dann fließt das Wasser durch die Kläranlage. Es wird dort zentral behandelt. Nachteil ist, dass die Kapazitäten der meisten Kläranlagen limitiert sind und dass das Niederschlagswasser mehrere Kilometer zurücklegen muss (nicht mehr ortsnah).

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung

Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurden in Deutschland neue Vorgaben für die Handhabung von Regenwasser eingeführt. Statt das Niederschlagswasser ausschließlich über die Kanalisation abzuleiten, erfolgt die Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf nun überwiegend dezentral auf den jeweiligen Grundstücken. Technische Maßnahmen wie Sickerpflaster, Sickermulden, die Verdunstung über Gründächer oder die Speicherung in Zisternen machen dies möglich.

Das entspricht der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht, wobei die Qualität und Quantität des Oberflächenwassers in Siedlungsgebieten eine entscheidende Rolle spielt. Ziel ist es, dass der Regenwasserabfluss in urbanen Gebieten nicht mehr als 10 % von den natürlichen Abflussverhältnissen vor der Bebauung abweicht. Dies soll eine möglichst naturnahe Entwässerung gewährleisten.

Konkret liegt der Schwerpunkt nach WHG §§ 54-61 nun darauf, den direkten Abfluss in die Kanalisation zu reduzieren und eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung zu fördern. Anstelle der alleinigen Entwässerungssicherheit rückt eine kombinierte Strategie in den Fokus: die Sicherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit bei gleichzeitiger Erhaltung des natürlichen Wasserhaushalts.

Seit 2010 ist es zudem gesetzlich untersagt, Regenwasser mit Schmutzwasser zu vermischen. Die Verantwortung für diese Regelungen wurde vom Bund übernommen, der eine einheitliche Rechtsverordnung für ganz Deutschland eingeführt hat. Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz und den jeweiligen Landesrechten, konkretisieren die Regelwerke DWA-A/M 102 (Einleitung in Oberflächengewässer) und DWA-A 138 (Einleitung ins Grundwasser/Versickerung) die Behandlungsziele und wie die gesetzlichen Vorgaben technisch umzusetzen sind.

 

Einleitung in Oberflächengewässer: DWA/M-A 102 / BWK-A/M 3

Im Dezember 2020 hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) das technische Regelwerk DWA-A/M 102 veröffentlicht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Regenwasserabfluss in bebauten Gebieten so zu behandeln, dass er den natürlichen Bedingungen möglichst nahekommt. Maßnahmen zur Reduktion von Stoffbelastung und Abflussgeschwindigkeit sollen dabei direkt an der Quelle, also auf dem jeweiligen Grundstück, erfolgen.

Das Regelwerkbündel DWA-A/M 102 konzentriert sich auf die Einleitung in Oberflächengewässer und führt erstmals die Betrachtung der sogenannten AFS fein (abfiltrierbare Stoffe zwischen 45-63 μm) ein, um die stofflichen Parameter genauer zu definieren.

 

Einleitung ins Grundwasser/ Versickerung: DWA-A 138

Die Einleitung in Versickerungsanlagen und damit in den Grundwasserkörper beschreibt das DWA-A 138. Dieses Arbeitsblatt legt die Mindestanforderungen an die Reinigung fest, wobei hier die Gesamtpartikelfracht betrachtet wird und nicht allein die Fraktion der AFS fein. Dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen an technische Anlagen, die in der Praxis eingesetzt werden. Obwohl sich das DWA-A 138 nach der DWA-A/M 102 richtet, gibt es dennoch einen deutlichen Unterschied: Das DWA-A 138 lässt keine Vermischung der Flächenkategorien zu, sondern es muss immer nach der schlechtesten Kategorie behandelt werden.

Mehr dazu bei den → Versickerungsanlagen

 

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