Welche Normen regeln den Umgang mit Abwasser
1. Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG regelt den Umgang mit Wasserressourcen in Deutschland. Es fordert eine schadlose Ableitung von Regenwasser und gibt vor, dass das Einleiten in Gewässer einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (§ 8 WHG). Das Ziel ist, Verschmutzungen zu minimieren und die Gewässergüte zu sichern.
- Länderwassergesetze: Ergänzend zum WHG regeln die Bundesländer spezifische Anforderungen und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung.
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV): Sie gibt allgemeine Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser (inklusive Regenwasser) in Gewässer vor.
2. Technische Regelwerke
- DIN 1986-100 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“): Diese Norm behandelt die Planung, Ausführung und Wartung von Entwässerungsanlagen. Sie fordert, dass bei der Regenwasserableitung sowohl technische als auch ökologische Anforderungen berücksichtigt werden.
- DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“): Diese Richtlinie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) ist zentral für die Regenwasserbewirtschaftung. Sie beschreibt, wie Niederschlagswasser möglichst naturnah behandelt und versickert werden kann, um den natürlichen Wasserkreislauf zu unterstützen.
- DWA-M 153 („Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“): Diese technische Empfehlung gibt Hinweise zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung, insbesondere in urbanen Gebieten.
- DWA-A 102 („Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen in Mischsystemen“)
Dieses Regelwerk ist besonders relevant für die Regenwasserbehandlung in Mischsystemen, also dort, wo Regenwasser und Schmutzwasser gemeinsam abgeleitet werden. Es bietet praxisnahe Hinweise zur Planung, Bemessung und Optimierung von Maßnahmen zur Behandlung von Regenwetterabflüssen.